Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten, wobei das Grundstück im Eigentum der Kirche verbleibt.

Das errichtete Bauwerk hingegen ist Eigentum des Erbbauberechtigten und kann von ihm frei verkauft und vererbt werden.

Die Kirche hat sehr viel Land, dass sie nicht verkaufen aber trotzdem zur Nutzung freigeben möchte. Für jemanden, der ein Grundstück sucht, ist dieses sogenannte Erbaurecht wesentlich günstiger als ein Erwerb des Grundstücks. Oft bieten die Kirchen bei kinderreichen Familien auch Nachlass auf den zu entrichtenden Zins an.

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