Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück
ein Bauwerk zu errichten, wobei das Grundstück im Eigentum
der Kirche verbleibt.
Das errichtete Bauwerk hingegen ist Eigentum des Erbbauberechtigten
und kann von ihm frei verkauft und vererbt werden.
Die Kirche hat sehr viel Land, dass sie nicht verkaufen aber trotzdem
zur Nutzung freigeben möchte. Für jemanden, der ein Grundstück
sucht, ist dieses sogenannte Erbaurecht wesentlich günstiger
als ein Erwerb des Grundstücks. Oft bieten die Kirchen bei
kinderreichen Familien auch Nachlass auf den zu entrichtenden Zins
an.
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